Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht seit Anfang März. Das Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 ist es, ausländischen Fachkräften die Auflagen zur Arbeitsgenehmigungen in Europa zu erleichtern.
Insbesondere die Voraussetzungen zur Zuteilung eines Arbeitsvisums wurden angepasst. Die meisten Änderungen finden sich entsprechend im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wieder.
Dieses regelt die Vergabe von Aufenthaltstiteln für verschiedene Zwecke wie beispielsweise Arbeit, Arbeitserlaubnis sowie Ausbildung, Ausbildungssuche oder die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt für eine Beschäftigung als Fachkraft.
So können beispielsweise ausländische Pflegekräfte wieder in ihrem Beruf tätig sein. Dementsprechend wird so die Personalvermittlung in der Pflege deutlich beschleunigt und dem Fachkräftemangel aus dem Ausland entgegengewirkt.
Fachkräfte sind befugt, mit Berufsausbildung und mit akademischer Ausbildung eine Beschäftigung ausüben, zu der sie ihre Qualifikation befähigt (§§ 18 bis 18b AufenthG).